Unterschiede Kassenzahnarzt und Wahlzahnarzt
Viele denken ja, dass es einen großen Kostenunterschied zwischen einem Kassen- und Wahlzahnarzt gibt. Wir erklären, wieso das nicht so ist und von welchen Vorteilen Sie bei Wahlzahnärzten profitieren.
Was ist ein Kassenzahnarzt?
Der wohl größte Unterschied liegt in der Wartezeit für den nächsten Termin oder die fehlende Zeit für Patienten Fragen während einer Behandlung. Bei einem Kassenzahnarzt liegt ein Vertrag mit der Krankenkasse vor, wodurch die Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen werden.
Was ist ein Wahlzahnarzt?
Bei einem Wahlzahnarzt handelt es sich um einen Arzt, der keinen Vertrag mit der Krankenkasse hat. Somit muss der Patient die erbrachten Leistungen zunächst auch selbst bezahlen, wobei es jedoch Rückerstattungen von der Krankenkasse geben kann. Grundsätzlich bietet ein Wahlzahnarzt mehr Leistungen als der Kassenzahnarzt an. Da sich der Kassenzahnarzt an den vorgegebenen Leistungskatalog der Krankenkasse halten muss. Anders als beim Kassenzahnarzt hat der Wahlzahnarzt mehr Zeit für die Behandlungen und Anliegen der Patienten.
Mögliche Rückerstattungen nach einem Wahlzahnarzt Besuch
Bei einer Wahlzahnarzt Behandlung erfolgt die Abrechnung direkt an Sie. Sie müssen die Rechnung selbst begleichen und eigenständig bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Im Anschluss erhalten Sie einen Teil der Kosten rückerstattet. Dabei handelt es sich um 80% von jenem Betrag, den ein Kassenarzt für die gleiche Leistung erhalten hätte. Zu beachten ist, dass man nur eine Rückerstattung erhält, wenn die Leistung auch ins Leistungsspektrum der Kassenärzte fällt.
Welche Zahnarzt-Leistungen von der Krankenkasse bezahlt werden:
- Zahnbehandlungen, wie z.B. Zahnentfernungen, Füllungen, Wurzelbehandlungen, etc.
- Abnehmbarer Zahnersatz & abnehmbare Zahnspange mit einem Selbstbehalt zwischen 25 und 50%
- „Gratis Zahnspange“ und „Gratis Mundhygiene“ für Kinder und Jugendliche bis 18
Wie beim abnehmbaren Zahnersatz und bei einer abnehmbaren Zahnspange, fällt auch bei teureren Füllmaterialien (weiße Zahnfüllungen, Gold) ein Selbstbehalt an oder diese müssen gänzlich selbst bezahlt werden. Festsitzender Zahnersatz & eine festsitzende Zahnspange, kosmetische Leistungen sowie eine Mundhygiene werden ohnehin nicht von der Krankenkasse übernommen.
Vorteile von Wahlzahnärzten
Einer der größten Vorteile eines Wahlzahnarztes ist die Breite des Leistungsspektrums. Zusätzlich nehmen sie sich mehr Zeit für ihre Patienten und bieten schneller einen neuen Termin an.
Zahnmedizinische Privatleistungen
Egal ob Sie zu einem Kassen- oder Wahlzahnarzt gehen, folgende Leistungen sind in der gleichen Höhe selbst zu bezahlen:
- Weiße Zahnfüllungen im Molaren Bereich
- Festsitzender Zahnersatz
- Mundhygiene
- Kosmetische Leistungen
- Festsitzende Zahnspange